Schulstart - Quarantäne für Heimkehrende aus Risikogebieten

Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus dem Ausland eingereist sind. Der Bundesrat hat darum am 1. Juli 2020 entschieden, dass sich Reisende für zehn Tage in Quarantäne begeben müssen, die aus gewissen Gebieten in die Schweiz einreisen (Geltung ab 6. Juli 2020). Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Sie finden die Liste auf der Webseite des BAG: https://www.bag.admin.ch

Die betroffenen Personen werden bei der Einreise informiert und müssen sich umgehend bei den kantonalen Behörden melden und deren    Anweisungen befolgen:
https://gd.zh.ch/internet/gesundheitsdirektion/de/themen/coronavirus/quarantaene-fuer-einreisende-aus-risikolaendern-.html

Die Quarantänebestimmungen gelten auch für Schülerinnen und Schüler.
Sollte ihr Kind wegen den Quarantänebestimmungen die Schule nach den Sommerferien nicht besuchen können, müssen Sie mich sofort darüber informieren.

Kurt Bauer, Schulleiter: kurt.bauer@schulen.zuerich.ch